Ihr Schornsteinfegermeister
Thomas Hinsberger
DIN 4133: "Schornsteine aus Stahl"
Zustandsüberwachung
Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens
im Abstand von zwei Jahren durch einen
Sachkundigen überprüft werden. Für
Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen
sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere
Zeitabstände für Inspektion und Wartung zu beachten.
Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und
bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen
Korrosion ist die Überprüfung in kürzeren Abständen
durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum
zwischen Trag- und Innenrohr muss in die Prüfung
einbezogen werden.
Über die Inspektion ist ein Protokoll anzufertigen.
Zustandsüberwachungen von Stahlschornsteinen gemäß DIN 4133
Die Zustandsüberwachung ist eine Stahlbautechnische Überprüfung und beinhaltet:
Als Sachkundiger für die Zustandsüberwachung von Stahlschornsteinen bis 16,00 m nach DIN 4133 Abs. 11 und Zustandsüberwachung der zugehörenden Besteigeinrichtungen sowie deren Absturzsicherung bin ich in der Liste 2 beim
Industrie Verband Stahlschornsteine e.V.
Bürgstraße 12a
D-90482 Nürnberg
geführt.
Preise auf Anfrage